VDO DTCO 4.1 von Continental erhält Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt

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Ab dem 21. August 2023 müssen sämtliche neu zugelassenen Nutzfahrzeuge gemäß einer gesetzlichen Vorschrift mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgerüstet sein. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Rechtssicherheit während der Übergangsphase bis zur Einführung des authentifizierten Galileo-Positionssignals zu schaffen. Continental erkennt den DTCO 4.1 als eine essenzielle Grundlage für datenbasierte Dienstleistungen in der Logistikbranche.

Marktstart ohne Hindernisse: Continental erhält Sicherheitszertifizierungen für den intelligenten Tachographen

Was hat sich geändert? Die wichtigsten Funktionen im überarbeiteten VDO DTCO 4.1 Tachographen (Foto: Continental AG)

Was hat sich geändert? Die wichtigsten Funktionen im überarbeiteten VDO DTCO 4.1 Tachographen (Foto: Continental AG)

Der VDO DTCO 4.1 von Continental hat die Typenzulassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten. Diese neue Version des intelligenten Fahrtenschreibers wurde entwickelt, um den Anforderungen des EU-Mobilitätspakets 1 gerecht zu werden. Der Tachograph bietet verbesserte Funktionen und verlässliche Daten, die dazu beitragen, Kontrollen im internationalen Güterverkehr effizienter zu gestalten. Dirk Gandras, der für die Entwicklung von Tachographen im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions verantwortlich ist, äußerte seine Zufriedenheit über die erfolgreiche Zertifizierung und Typenzulassung der zweiten Generation des intelligenten Tachographen. Ab dem 21. August 2023 wird der Tachograph in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend sein und rechtzeitig auf den Markt kommen.

Europas Bemühungen um erhöhte Sicherheit und Fairness im Straßenverkehr

Pflicht ab August: Intelligenter Tachograph 2.0 in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen (Foto: Continental AG)

Pflicht ab August: Intelligenter Tachograph 2.0 in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen (Foto: Continental AG)

Im Fokus des EU-Mobilitätspakets 1 stehen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Das Paket beinhaltet verschiedene Regelungen, darunter Änderungen der Ruhezeiten, die die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern verbessern sollen. Darüber hinaus legt das Mobilitätspaket Wert auf die Überwachung und den Nachweis von Kabotagefahrten sowie auf die Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der Entsendung von Fahrpersonal. Durch die Umsetzung dieser Regelungen strebt die EU eine gerechtere und sicherere Arbeitsumgebung in der Transportindustrie an.

Um die Kontrolle und Umsetzung von Vorschriften zu verbessern, wird der neue intelligente Tachograph der zweiten Version eingeführt. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Geschichte des Tachographen dar, der seit hundert Jahren eingesetzt wird. Durch die jüngste Gesetzgebung werden dem Tachographen erstmals zusätzliche Kontrollfunktionen zugewiesen, die über die bloße Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinausgehen. Dadurch wird eine umfassendere Überwachung und Regulierung des Verkehrs auf den Straßen ermöglicht.

Laut der Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) sind neu zugelassene Nutzfahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, ab dem 21. August 2023 mit Tachographen der zweiten Version auszustatten. Diese fortschrittlichen Tachographen bieten erweiterte Funktionen wie die automatische Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten sowie die Aufzeichnung von Geschwindigkeitsdaten, um eine effiziente Überwachung und Kontrolle des Straßengüterverkehrs zu gewährleisten.

Zukünftig müssen Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen, die international unterwegs sind, ab Juli 2026 über einen Tachographen verfügen. Um längere Stillstandszeiten aufgrund von Werkstattbesuchen zu vermeiden, empfiehlt der weltweit tätige Autozulieferer Continental, die notwendige Umrüstung während der vorgeschriebenen Tachographenprüfung durchführen zu lassen.

Technische Neuerung ermöglicht umfangreiche Transparenz und vielfältige datenbasierte Services

Eine der zentralen Funktionen des neuen DTCO 4.1 besteht darin, die Dokumentation von Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen zu optimieren. Dies wird durch die automatische Erkennung der Fahrzeugposition und Grenzübertritte über ein GNSS-Modul (Globales Navigationssatellitensystem) erreicht, wobei sämtliche relevanten Daten im Massenspeicher erfasst werden. Dank einer integrierten Bluetooth-Schnittstelle ist eine erhöhte Konnektivität gegeben, sodass der Tachograph problemlos über externe Geräte wie Smartphones ausgelesen und gesteuert werden kann.

Der DTCO 4.1 ist bereits jetzt für die neuen Fahrerkarten geeignet, die ab Ende 2024 obligatorisch sein werden und eine erweiterte Speicherkapazität von 28 auf 56 Tage bieten. Das gesetzlich geforderte Sicherheitszertifikat gemäß ISO/IEC-15408-Standard mit der Prüftiefe EAL 4+ sorgt dafür, dass die Daten sicher geschützt sind. Darüber hinaus verwendet der DTCO 4.1 bereits heute die Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, was zukünftig eine zusätzliche Verbesserung der Datensicherheit bedeutet.

Bedauerlicherweise war es dem Betreiber nicht möglich, die Authentifizierung der Galileo-Positionsdaten bereits zum Marktstart im August zur Verfügung zu stellen, wie Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions, erklärt. Jedoch betont er die positive Entwicklung, dass die Europäische Kommission mit der jüngsten Verabschiedung der Regulation (EU 2023/980) Rechtssicherheit in dieser Übergangsphase gewährleistet hat, was von allen Beteiligten begrüßt wird.

Die ITS-Schnittstelle, bereits vertraut aus dem DTCO 4.0, wird nun zur zwingenden Voraussetzung für die neue Version des Fahrtenschreibers. Diese Schnittstelle eröffnet neue Perspektiven und ermöglicht die Integration von Intelligent Transportation Systems (Intelligenten Verkehrssystemen). Der Tachograph kann Daten zuverlässig, sicher und eindeutig zuordnen, was potenzielle Chancen eröffnet.

Neben den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erweitert der Tachograph sein Leistungsspektrum und stellt datenbasierte Services bereit, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten dabei helfen, ihre Arbeit effizienter zu gestalten. Ein herausragendes Beispiel dafür ist die geplante Einführung der Tachographenmaut durch Continental in Zusammenarbeit mit Axxès ab dem Jahr 2024. Durch die Integration dieser Maut-Services, bei denen der Tachograph als entscheidende Datenquelle fungiert, entstehen unbegrenzte Möglichkeiten. Dirk Gandras betont die Absicht, gemeinsam mit Entwicklungspartnern, Kunden und Start-ups das volle Potenzial des Tachographen zu nutzen und die Serviceangebote für Flotten und Fahrer kontinuierlich zu erweitern.

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