Umweltbonus wird angepasst: Ab 2023 gelten neue Förderregeln

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Um den Elektromobilitätssektor weiter voranzutreiben und den Klimaschutz zu stärken, hat die Bundesregierung beschlossen, die Förderung für Elektrofahrzeuge zu erhöhen. Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine überarbeitete Förderrichtlinie in Kraft, die den Umweltbonus nur noch für reine Elektrofahrzeuge vorsieht. Auch im Jahr 2022 wird der Kauf eines Elektrofahrzeugs weiterhin mit einer Förderung von bis zu 9000 Euro unterstützt.

Umweltbonus verlängert: Mehr Förderung für den Kauf von Elektroautos

Bis zum Jahr 2030 möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass 15 Millionen vollelektrische Pkw in Deutschland zugelassen sind. Um den Erwerb von rein elektrischen Fahrzeugen zu fördern, wird der Umweltbonus auch über den 1. Januar 2023 hinaus gewährt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem nachweislich positiven Effekt für den Klimaschutz.

Was sind die Vorgaben der neuen Förderrichtlinie zum Umweltbonus?

Mit der reformierten Förderrichtlinie hat die Bundesregierung einen neuen Ansatz für die Förderung eingeführt. Die Förderbeträge werden ab dem 1. Januar 2024 stufenweise abnehmen. Die genauen Regelungen sind in der kürzlich veröffentlichten Förderrichtlinie für den Umweltbonus im Bundesanzeiger festgelegt worden, die am 9. Dezember erschienen ist.

Die staatliche Förderung ab dem 1. Januar 2023 konzentriert sich auf neu zugelassene Batterie-Elektrofahrzeuge, junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Darüber hinaus werden auch Fahrzeuge gefördert, die keinerlei CO2-Emissionen verursachen, unabhängig von ihrem Antrieb. Diese emissionsfreien Fahrzeuge werden in Bezug auf die Förderung den reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt, wie in den Richtlinien für diese Fördermaßnahme festgelegt. Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen, während Plug-In-Hybridfahrzeuge von dieser Förderung ausgeschlossen sind.

Wie viel wird finanziell unterstützt?

Eine bedeutende Änderung tritt ab dem 1. Januar 2023 in Bezug auf den Umweltbonus in Kraft. Der Bundesanteil beträgt nun 4.500 Euro, solange der Netto-Listenpreis des Basismodells 40.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Netto-Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro wird der Bundesanteil auf 3.000 Euro reduziert.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil für die Förderung auf 3.000 Euro gesenkt, während der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells begrenzt wird.

Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zu gleichen Teilen durch die Automobilhersteller und den Bund. Jede Partei übernimmt die Hälfte der Kosten des Umweltbonus, wobei der Herstelleranteil und der Bundesanteil gleich hoch sind.

Welche Auswirkungen hat die Förderung von Leasingfahrzeugen?

Eine wichtige Änderung tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft, die die Mindesthaltedauer beim Leasing von Fahrzeugen betrifft. Zukünftig müssen Leasingfahrzeuge eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten haben, um förderfähig zu sein. Für Leasingverträge, die 23 Monate oder länger dauern, beträgt die Mindesthaltedauer sogar 24 Monate.

Welche Stellen nehmen Anträge für den Umweltbonus entgegen?

Die Gewährung des Umweltbonus erfordert, dass Anträge ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

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