Mauterhebung auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Ausnahme Wohnmobile

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Die Ampel-Regierung hat beschlossen, dass ab Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut bezahlen müssen. Diese Entscheidung betrifft auch viele Reisemobile und hat bei Campern für Unsicherheit gesorgt. Das Rosenheimer Startup maut1.de, das digitale Mautboxen für verschiedene europäische Länder anbietet, gibt jedoch Entwarnung. Geschäftsführer Julian Schmelzer betont, dass Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen sind.

Wohnmobile: Kriterien entscheiden über Mautpflicht ab 3,5 Tonnen

Aufgrund ihrer speziellen Bauweise könnten einige der rund 160.000 Wohnmobile in Deutschland mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen von der neuen Mautpflicht betroffen sein, insbesondere wenn sie auf LKW oder Omnibussen basieren. Die meisten dieser Wohnmobile sind jedoch bereits aufgrund ihrer Bauweise eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben daher von der Mautpflicht befreit. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigt, dass die neue Mautpflicht ab 3,5 Tonnen weiterhin für Fahrzeuge gilt, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Damit Wohnmobile von der neuen Mautpflicht befreit werden, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören eine fest und dauerhaft installierte Wohneinrichtung mit Toilette, Dusche, Wohnraum, Betten oder Kochgelegenheit. Zudem darf das Fahrzeug ausschließlich zur Personenbeförderung genutzt werden und keinen Gütertransport durchführen. In einigen Fällen kann auch ein nachträglicher Umbau eines Fahrzeugs, beispielsweise eines LKWs mit Kofferaufbau, zum Wohnmobil erfolgen.

Wohnmobile, die anders aufgebaut sind, beispielsweise mit einem speziellen Ladungsbereich oder einem Anhänger für den Transport, müssen mindestens 50 % ihrer Nutzfläche mit einer fest und dauerhaft installierten Wohneinrichtung wie einer Toilette, Dusche, einem Wohnraum, Betten oder einer Kochgelegenheit ausgestattet sein, um von der Mautpflicht ausgenommen zu werden. Zudem dürfen diese Fahrzeuge ausschließlich privat genutzt werden. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, die Zulassung von einem LKW auf ein Wohnmobil zu ändern, um die Mautpflicht zu umgehen.

Die Grundlage für die neuen Maut-Gebühren bilden EU-Vorgaben und das Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Mautsätze orientieren sich an den Kosten, die für den Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege entstehen. Die Neuregelung der Mautgebühren wurde eingeführt, um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu verbessern.

Das Bundesfernstraßenmautgesetz legt fest, dass derzeit alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut entrichten müssen. Diese Maut wird bereits beim Einfahren auf Bundesfernstraßen erhoben und betrifft sowohl Bundesstraßen als auch Autobahnen und die angrenzenden Tank- und Rastanlagen. Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht auf alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgedehnt, außer Wohnmobilen und Handwerkerfahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.

Ab Juli 2024 müssen Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen die LKW-Maut zahlen – so lautet die Entscheidung der Ampel-Regierung. Diese Regelung betrifft auch viele Wohnmobile und sorgt bei Campern für Verunsicherung. Doch das Startup maut1.de gibt Entwarnung: Wohnmobile sind von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen. Die meisten Wohnmobile erfüllen bereits die Kriterien für mautfreie Fahrzeuge und müssen somit keine zusätzlichen Mautgebühren zahlen.

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