Eine wegweisende Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. November 2023 im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Fiat getroffen. Der BGH bestätigte erneut, dass Fiat Chrysler (jetzt: Stellantis) fahrlässig gehandelt hat, indem illegale Abschalteinrichtungen eingebaut wurden. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Besitzer eines Sunlight Wohnmobils A68, da sie nun Anspruch auf Schadensersatz haben. Der BGH setzt damit einen weiteren Meilenstein in der Aufarbeitung des Abgasskandals bei Fiat und schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Wohnmobilbesitzer. Ähnlich wie bei anderen namhaften Automobilherstellern wie VW, Audi und Mercedes genügt auch bei Fiat der Nachweis fahrlässigen Handelns, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Dieselfahrern und Wohnmobilbesitzern, sich im Rahmen eines kostenlosen Online-Checks von einem Anwalt beraten zu lassen. Weitere Informationen zu den Entwicklungen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem BGH sind auf den speziellen Websites der Kanzlei verfügbar.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Ermittlungen im Fiat-Abgasskandal ohne Ergebnisse – Wohnmobile im Fokus
Seit dem Sommer 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zusammenhang mit dem Fiat-Abgasskandal, bisher wurden jedoch keine Ergebnisse veröffentlicht. Besonders Wohnmobile sind von diesem Skandal betroffen, da der Fiat Ducato als gängiges Basisfahrzeug genutzt wird.
Im Jahr 2020 waren laut Staatsanwaltschaft etwa 200.000 Freizeitfahrzeuge betroffen. Der Fiat-Diesel Multijet soll unzulässige Abschalteinrichtungen genutzt haben, um die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur während der Prüfung zu erfüllen, jedoch nicht im normalen Straßenverkehr.
Im Abgasskandal bei Fiat wurden unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt, wie zum Beispiel ein Timer, der die Abgasreinigung nach 21 Minuten abschaltet, und ein Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig macht. Diese Verstöße führten zu Schadensersatzklagen gegen den Hersteller, die nun alle Instanzen durchlaufen haben.
Mit über 3500 Klagen gegen Fiat ist die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine der führenden Anwaltskanzleien im Abgasskandal. In ihrem aktuellen Update analysiert die Kanzlei die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs und gibt einen detaillierten Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens. Die Kanzlei bietet den Betroffenen eine kompetente und umfassende rechtliche Beratung und vertritt deren Interessen vor Gericht.
BGH entscheidet: OLG Bamberg prüft Haftung des italienischen Herstellers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aufgrund des fahrlässigen Handelns von Fiat Chrysler einen möglichen Differenzschaden nach §823 Abs. 2 BGB festgestellt. Das Verfahren wurde an das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg überwiesen, das gemäß der neuen BGH-Rechtsprechung vom Sommer 2023 prüfen muss, ob der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach §823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §6 Abs. 1, §27 Abs. 1 EG-FGV haftet.
Laut deutschem Sachrecht haftet Fiat als Hersteller des Wohnmobil-Basisfahrzeugs, da das Fahrzeug in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde. Die Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde spielt für den Bundesgerichtshof (BGH) keine Rolle, da es allein darum geht, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fahrzeug vorhanden ist oder nicht. Dies eröffnet den Wohnmobilbesitzern die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Fiat geltend zu machen.
Die bisherige Abwesenheit von Rückrufen oder Einschränkungen seitens Fiat bezüglich des Abgasskandals hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH bewertet den Fall ausschließlich anhand der Tatsache, ob Fiat illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat und dadurch fahrlässig gehandelt hat. Die fehlenden Rückrufe oder Einschränkungen ändern nichts an der Rechtslage, dass Wohnmobilbesitzer Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.
Der BGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch für Wohnmobile gelten. Allerdings hat der BGH keine Stellungnahme zu den Themen Vorsatz und Sittenwidrigkeit abgegeben, da diese nicht im vorliegenden Fall relevant waren. Diese Fragen müssen in anderen Verfahren geklärt werden.
Positive Auswirkungen auf Wohnmobilbesitzer nach BGH-Urteil gegen Fiat
Mit seiner Entscheidung im Abgasskandal hat der BGH die Rechte von Wohnmobilbesitzern gestärkt, die Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen gekauft haben. Es ist absehbar, dass es nun zu einer Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen Fiat kommen wird, die wahrscheinlich erfolgreich sein werden.
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Diesel-Abgasskandal hat zu einer bedeutenden Veränderung der rechtlichen Lage geführt. Die Hürden für Schadensersatzklagen wurden erheblich gesenkt, da nun der Nachweis fahrlässigen Handelns ausreicht. Diese neue Rechtsprechung wurde nun auch auf den Autohersteller Fiat angewendet.
Der BGH stellte im Diesel-Abgasskandal bisher hohe Anforderungen an den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Autohersteller. Mit der aktuellen Entscheidung genügt jedoch der fahrlässige Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Diese neue Rechtsprechung erleichtert den Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Ansprüche, dennoch sind weitere Verfahren zu erwarten.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat weitere Verfahren im Fiat-Abgasskandal beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig gemacht. In diesen Verfahren wird geprüft, ob Fiat durch den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Der BGH wird in seiner höchstrichterlichen Entscheidung klären, ob Fiat für diese Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Wenn der BGH dies befürwortet, könnten Verbraucher einfacher ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags durchsetzen und dadurch einen umfassenden Schadensersatz erhalten. Dies würde ihnen ermöglichen, den finanziellen Schaden, den sie durch den Kauf eines Fahrzeugs mit illegalen Abschalteinrichtungen erlitten haben, auszugleichen.
Im Falle einer fahrlässigen Handlung seitens des Autoherstellers könnten Verbraucher eine Preisminderung von bis zu 25 Prozent erwirken. Der BGH hat derzeit einen Differenzschadensersatz zwischen 5 und 15 Prozent festgelegt. Diese Regelung gilt für alle betroffenen Fahrzeuge und bietet den Verbrauchern die Möglichkeit, finanzielle Kompensation zu erhalten.
Unabhängig vom Autohersteller wird die aktuelle Rechtsprechung vermehrt angewendet und hat Auswirkungen auf alle betroffenen Fahrzeuge.
Kanzlei empfiehlt rechtliche Beratung für vom Abgasskandal betroffene Verbraucher
Aufgrund der neuesten Entwicklungen im Rechtsstreit haben Verbraucher, die vom Abgasskandal betroffen sind, nun bessere Chancen auf Schadensersatz. Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät allen Betroffenen, sich rechtlich beraten zu lassen, um ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Dies kann dazu beitragen, finanzielle Einbußen wie Fahrverbote und Wertverluste zu vermeiden. Die Kanzlei bietet einen kostenlosen Online-Check an, um den spezifischen Fall zu überprüfen und erste Einschätzungen zu geben.
Als Folge des Abgasskandals können erhebliche finanzielle Einbußen entstehen, wie zum Beispiel Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste. Um solche Nachteile zu verhindern, ist es wichtig, dass betroffene Verbraucher ihre Ansprüche rechtzeitig vor Gericht geltend machen.
Die Kanzlei stellt Betroffenen des Dieselskandals einen kostenlosen Online-Check zur Verfügung, um ihnen bei der Bewältigung der Situation zu helfen. Der individuelle Fall wird dabei genau analysiert und eine erste Einschätzung gegeben. Im Anschluss wird gemeinsam mit den Betroffenen besprochen, wie gegen den Autobauer vorgegangen werden kann, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.