Im Zuge der geplanten Reform des Straßenverkehrsgesetzes erhebt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) konkrete Forderungen an Verkehrsminister Wissing, um den steigenden Fahrzeugbestand effektiv zu bewältigen. Eine wichtige Maßnahme ist die flächendeckende Einführung einer Parkraumbewirtschaftung, bei der das bisherige kostenlose Parken am Straßenrand abgelöst wird. Stattdessen sollen Mindestgebühren eingeführt werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums angemessen zu entgelten. Die durch diese Maßnahme generierten zusätzlichen Einnahmen sollen in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investiert werden.
Wandel steht bevor: Vorstehende Reform in Aussicht
Im Hinblick auf die bevorstehende Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erhebt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klare Forderungen, um den wachsenden Trend zu einer steigenden Anzahl von Fahrzeugen umzukehren. Insbesondere verlangt die DUH das Ende des kostenlosen Parkens im öffentlichen Raum. Um dies zu erreichen, sollte Verkehrsminister Wissing im Rahmen der Gesetzesreform den Kommunen Mindestgebühren für die Nutzung von Parkplätzen vorschreiben und die flächendeckende Einführung einer Parkraumbewirtschaftung anordnen. Die Einnahmen aus den Parkgebühren sollten anschließend in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie die Förderung von Rad- und Gehwegen investiert werden. Es ist anzumerken, dass im Jahr 2003 aufgrund des Drucks der Automobilindustrie die Mindestgebühren für das Parken auf bewirtschafteten öffentlichen Straßen und Plätzen aus dem StVG gestrichen wurden, was das kostenlose Kurzzeitparken selbst in bewirtschafteten Zonen ermöglichte.
Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), unterstreicht die Tatsache, dass öffentlicher Raum knapp und immer mehr umstritten ist. Die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Autos steigt jährlich um eine halbe Million an, und dennoch stehen sie im Durchschnitt mehr als 23 Stunden am Tag still. Trotz dieser Situation können Fahrzeuge in den meisten Städten kostenlos am Straßenrand parken, während nur in bestimmten Teilen der Innenstädte geringe Parkgebühren anfallen. Im Gegensatz dazu müssen Außengastronomiebetriebe oder Marktstände oft hohe Gebühren entrichten, während ein einzelnes Fahrzeug mit einem Gewicht von zwei Tonnen durchschnittlich 12 Quadratmeter kostenlosen öffentlichen Raum beansprucht. Resch fordert Verkehrsminister Wissing auf, mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes diesem Zustand endlich ein Ende zu setzen. Die zusätzlichen Einnahmen aus den Parkgebühren sind dringend erforderlich, um den Übergang zu einer klimafreundlichen Mobilität voranzutreiben und unsere Städte lebenswerter und die Luft sauberer zu machen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich dafür ein, dass die Gebühr für einen Parkschein pro Stunde mindestens so hoch sein sollte wie die Kosten für einen Einzelfahrschein im öffentlichen Nahverkehr. Ausnahmen von dieser Regelung sollten laut dem Umweltschutzverband lediglich für Anwohner gelten. Hierbei sollte ein Anwohnerparkausweis nach dem Modell von Freiburg mindestens 360 Euro im Jahr kosten. Die Erfahrungen in Freiburg zeigen, dass diese Maßnahme zu einer signifikanten Reduzierung der Anträge auf Anwohnerparkausweise um fast 50 Prozent führte. Darüber hinaus verringerte sich die Anzahl der privat zugelassenen Pkw in den bewirtschafteten Zonen um 2,2 Prozent.