Easypark, der Anbieter der bekannten Parkplatz-App, wurde Ziel einer Cyberattacke, bei der personenbezogene Daten von Nutzern gestohlen wurden. Das Unternehmen hat seine Kunden über den Vorfall informiert und betont, dass sensible Daten wie Standortdaten oder Parkvorgänge nicht betroffen sind. Dennoch warnt Easypark vor möglichen Phishing-Angriffen und rät den Kunden zu erhöhter Vorsicht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht betroffenen Verbrauchern zur Seite und informiert über ihre rechtlichen Möglichkeiten, wie Auskunft und Schadensersatzansprüche.
Cyberattacke bei Easypark: Sensible Daten bleiben unberührt
Am 10. Dezember 2023 hat Easypark eine Cyberattacke entdeckt und seine Kunden über einen Verstoß gegen den Datenschutz informiert. Betroffen sind Nutzer, deren persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und Teile der Kreditkartennummern gestohlen wurden. Das Unternehmen betont jedoch, dass mit den gestohlenen unvollständigen Informationen keine Zahlungen möglich sind. Sensible Daten wie Standortdaten, Fahrzeugregistrierungen und Parkvorgänge sind von dem Angriff nicht betroffen. Easypark empfiehlt dennoch den Kunden, wachsam gegenüber möglichen Phishing-Angriffen zu sein.
Konsequenzen von Datenlecks: Schutzmaßnahmen notwendig
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer unterstreicht die Wichtigkeit, sich der möglichen Konsequenzen eines Datenlecks bewusst zu sein und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenlecks könnten Cyberkriminelle zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchführen. Das Datenleck bei Easypark bildet einen weiteren Mosaikstein in dieser besorgniserregenden Entwicklung.
Das Datenleck bei Easypark ist noch nicht vollständig aufgedeckt, aber es ist wichtig zu erkennen, dass neben grundlegenden Kontaktdaten auch Bezahlinformationen betroffen sind. Obwohl diese gestohlenen Informationen keine direkten Zahlungen zulassen, besteht ein potenzielles Risiko für Phishing-Angriffe, bei denen Cyberkriminelle versuchen könnten, die gestohlenen Daten zu missbrauchen.
Durch die Kombination von Datenlecks, wie sie beispielsweise bei Facebook, Deezer oder Twitter aufgetreten sind, stehen im Darknet eine große Menge sensibler personenbezogener Daten zur Verfügung. Kriminelle nutzen diese Daten, um Identitäten zu fälschen und im Namen von Verbrauchern betrügerische Geschäfte abzuwickeln. Mit jedem neuen Datenleck steigt das Risiko eines Cyberangriffs, da die Kriminellen Zugang zu immer mehr persönlichen Informationen haben. Verbraucher sollten daher ihre Daten schützen und wachsam sein.
Gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung haben Kunden von Easypark das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Darüber hinaus können mögliche Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 der DSGVO geltend gemacht werden, wenn Easypark unvollständige Informationen bereitstellt oder andere Pflichtverletzungen vorliegen. Die jüngste Rechtsprechung in Deutschland und ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärken die Position der Kunden in solchen Fällen.
Potenziell betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check der renommierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch zu nehmen. In diesem Online-Check wird überprüft, ob die Nutzer von dem Datenleck bei Easypark betroffen sind, und es werden ihnen rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Die Verbraucher sollten sich der möglichen Konsequenzen eines Datenlecks bewusst sein und ihre Rechte aktiv verteidigen. Nur durch diese Maßnahmen können sie effektive Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sich vor Cyberangriffen zu schützen. Im Falle eines Schadens ermöglicht es ihnen dies, angemessene Entschädigung zu erhalten und ihre finanzielle Sicherheit wiederherzustellen.