Das Jahr 2024 bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die Auswirkungen auf die Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen, Produkten sowie die Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen haben werden. Neben der technischen Sicherheit spielen auch Aspekte der Nachhaltigkeit und digitalen Sicherheit eine wichtige Rolle. Der TÜV-Verband hebt hervor, dass diese Neuerungen sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verbraucher Vorteile mit sich bringen werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Unternehmen auf die neuen Anforderungen einstellen und welche positiven Effekte dies haben wird.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Grüne HU-Plakette ab 2024: Mehr Transparenz beim TÜV
Zukünftig: Grüne Plakette als Nachweis für bestandene Hauptuntersuchung
Fahrzeughalter, die ab dem Jahr 2024 die Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich ablegen, erhalten eine grüne Plakette vom TÜV. Diese Plakette bleibt bis zum Jahr 2026 gültig und zeigt den Monat der nächsten HU anhand einer Zahl bei 12 Uhr an. Zum Beispiel steht die Zahl 6 für den Monat Juni.
Um den nächsten HU-Termin zu erfahren, können Fahrzeughalter auch einen Blick in ihren Fahrzeugschein werfen. Dort ist der Monat der Prüfung durch eine Zahl bei 12 Uhr angegeben. Diese Information bietet den Fahrzeughaltern eine weitere Möglichkeit, den Termin im Blick zu behalten und rechtzeitig eine Prüfung durchführen zu lassen. Durch diese zusätzliche Informationsquelle wird die Organisation der HU vereinfacht.
Wenn der HU-Termin um mehr als zwei Monate überschritten wird, besteht das Risiko eines Bußgeldes bei Polizeikontrollen. Darüber hinaus werden bei einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten zusätzliche Kosten für eine intensivere HU berechnet. Es ist daher wichtig, den HU-Termin im Auge zu behalten und frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, um sowohl finanzielle Strafen als auch zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Verkehrssicherheit: Ab 2024 müssen Neufahrzeuge Fahrassistenzsysteme haben
Ab Juli 2024 müssen alle neuen Fahrzeuge mit Fahrassistenzsystemen wie ABS und ESP ausgestattet sein. Diese Systeme spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhöhung der Verkehrssicherheit. ABS verhindert das Blockieren der Räder während einer Notbremsung, wodurch der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält. ESP sorgt für Stabilität und verhindert das Ausbrechen des Fahrzeugs in kritischen Situationen. Die verpflichtende Ausstattung mit diesen Systemen bietet den Fahrern zusätzliche Unterstützung und trägt zur Reduzierung von Unfällen bei.
Ab Juli 2024 werden moderne Assistenzsysteme wie der Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent und Müdigkeitswarner zur Standardausrüstung aller neuen Fahrzeuge. Diese Systeme tragen dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Unfälle zu reduzieren.
Ab 2024 müssen Lkw und Busse mit Abbiegeassistenten ausgestattet sein, die den Fahrer warnen, wenn sich Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel befinden. Diese Vorschrift wurde bereits im Juli 2022 für alle neuen Fahrzeugmodelle, die für den europäischen Markt zugelassen werden, eingeführt. Mit dieser Ausrüstungspflicht wird die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und das Risiko von Unfällen reduziert.
Winterreifenpflicht in Deutschland: Anforderungen laut Straßenverkehrs-Ordnung
Die Verwendung von Winterreifen ist in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtend. Allerdings müssen Fahrzeuge gemäß Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung bei bestimmten Wetterbedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen ausgestattet sein. Diese situative Winterreifenpflicht zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr während winterlicher Bedingungen zu gewährleisten und Unfälle durch eine bessere Haftung auf der Fahrbahn zu verhindern.
Eine wichtige Vorschrift seit 2018 betrifft Winterreifen und wintertaugliche Ganzjahresreifen, die das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke tragen müssen. Dieses Symbol, bestehend aus einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke, zeigt Verkehrsteilnehmern auf den ersten Blick, ob ein Reifen für den Einsatz bei winterlichen Straßenverhältnissen geeignet ist. Durch diese einheitliche Kennzeichnung wird sichergestellt, dass Fahrzeuge auch bei Schnee und Eis über die erforderliche Traktion und Haftung verfügen, was die Sicherheit auf winterlichen Straßen erhöht.
Bis zum 30. September 2024 werden Reifen mit dem M+S-Kennzeichen als wintertauglich angesehen, sofern sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Diese Regelung ermöglicht es Fahrzeughaltern, ihre aktuellen Reifen weiterhin zu verwenden, solange sie den erforderlichen Standards für winterliche Straßenverhältnisse entsprechen. Es wird empfohlen, das Herstellungsdatum der Reifen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch den aktuellen Vorschriften entsprechen und eine sichere Fahrt gewährleisten.
Alte Führerscheine müssen bis 2033 gegen EU-Dokument umgetauscht werden
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und ihren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 erhalten haben, müssen diesen Umtausch bis zum 19. Januar 2024 vornehmen. Es ist wichtig, diesen Umtausch fristgerecht zu erledigen, da das Fahren mit dem alten Führerschein nach dem genannten Datum zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Ab einem bestimmten Datum müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen das neue EU-einheitliche Dokument umgetauscht werden. Wird man nach diesem Stichtag mit dem alten Führerschein erwischt, wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig. Es ist wichtig, das neue Dokument zeitnah nachzureichen, um mögliche Missverständnisse bei Kontrollen zu vermeiden. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch weiterhin gültig.
Ab dem 19. Januar 2024 müssen alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, diesen gegen den neuen EU-einheitlichen Führerschein umtauschen. Der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft insbesondere Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Es wird empfohlen, den Umtausch frühzeitig zu beantragen, um mögliche Bußgelder bei Kontrollen zu vermeiden. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin gültig und wird lediglich in ein moderneres Format überführt.
Kaufprämie für Elektroautos wird mit sofortiger Wirkung gestoppt
Die derzeitige Haushaltskrise hat die Bundesregierung dazu veranlasst, die Kaufprämie für Elektroautos mit sofortiger Wirkung einzustellen. Seit dem 18. Dezember können keine Anträge mehr für diese Prämie, die auch als Umweltbonus bekannt ist, gestellt werden. Bisher erhielten Käufer von Elektrofahrzeugen mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro eine Prämie in Höhe von 4.500 Euro. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die finanzielle Situation des Staates zu verbessern und die Förderung anderer Aspekte der Mobilität zu ermöglichen.
Bisher wurden Elektrofahrzeuge mit einem Preis von bis zu 65.000 Euro mit einer staatlichen Kaufprämie von insgesamt 4.500 Euro gefördert. Ursprünglich war geplant, die Förderung im Jahr 2024 zu reduzieren und schließlich zu beenden. Allerdings haben viele Hersteller beschlossen, die Prämie auch für bereits bestellte Fahrzeuge zu übernehmen.
Ob Anbieter von Elektrofahrzeugen in Zukunft zusätzliche Rabatte einführen werden, um den Kaufanreiz für Verbraucher zu erhöhen, bleibt abzuwarten. Solche Rabatte könnten dazu beitragen, dass mehr Verbraucher den Umstieg auf Elektromobilität wagen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Entscheidung der Anbieter hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Entwicklung der Nachfrage, den Produktionskosten und der finanziellen Situation der Unternehmen.
Nachhaltigkeitsberichte: Neue Verpflichtung für Unternehmen eingeführt
Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen – Europäische Richtlinie
Die CSRD, eine neue europäische Richtlinie, schreibt vor, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte als Teil ihres Lageberichts veröffentlichen müssen. Diese Berichte enthalten Informationen über die Nachhaltigkeitsstrategie, -maßnahmen und -ziele des Unternehmens. Um die Qualität und Vertrauenswürdigkeit der Berichte zu gewährleisten, müssen sie von unabhängigen Prüfinstanzen geprüft werden.
Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen enthalten Informationen über ihre Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Aspekte ihrer Tätigkeit, einschließlich der Arbeitsbedingungen im Unternehmen und bei Lieferanten. Die Einhaltung dieser Berichtspflichten gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der EU-Richtlinie. Dadurch wird eine transparente und umfassende Darstellung der Nachhaltigkeitsbemühungen ermöglicht, die sowohl ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt.
Die neue europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) legt fest, dass Unternehmen, die bereits heute einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen, weiterhin dazu verpflichtet sind, ihre Berichterstattung fortzusetzen. Bis Juli 2024 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, um eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Die Berichte sollen Informationen über Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Aspekte der Unternehmenstätigkeit enthalten. Eine unabhängige Prüfung gewährleistet die Glaubwürdigkeit der Berichte.
Lieferkettengesetz ab 2024: Schwelle für Anwendungsbereich gesenkt
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und erweitert den Anwendungsbereich auf alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als durchschnittlich 1.000 Arbeitnehmern. Bisher waren nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten betroffen. Das LkSG legt fest, dass Unternehmen entlang ihrer Lieferketten soziale und ökologische Sorgfaltspflichten einhalten müssen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu vermeiden. Diese neue Regelung soll die Verantwortung der Unternehmen für ihre Lieferketten stärken.
Dieses Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen, die als Zulieferer in internationale Lieferketten eingebunden sind, soziale, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Es legt klare Anforderungen fest, um sicherzustellen, dass Arbeitsbedingungen fair sind, Menschenrechte respektiert werden und Umweltauswirkungen minimiert werden. Durch die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten wird eine ethischere und nachhaltigere globale Wirtschaft gefördert.
Ab Dezember 2024: Elektrogeräte in Deutschland nur noch mit USB-C
Ab Dezember 2024 müssen in Deutschland alle neu verkauften Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und Drucker mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Diese Anforderung ist Teil einer EU-Vorgabe, die darauf abzielt, den Elektroschrott zu reduzieren und die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern. Mit dem einheitlichen Ladeanschluss können Verbraucher ihre Geräte schneller und einfacher aufladen, da sie nur ein Kabel benötigen, das für verschiedene Elektrogeräte verwendet werden kann.
Strengere Vorschriften für Produktsicherheit ab Dezember 2024
Online-Händler müssen sich ab 2024 an neue EU-Verordnung halten
Die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die ab dem 13. Dezember 2024 gilt, bringt wichtige Änderungen für den Online-Handel mit sich. Anbieter von Online-Marktplätzen und spezialisierte Fulfillment-Dienstleister werden ebenfalls von der Verordnung erfasst. Verbraucherprodukte gelten bereits als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sie online angeboten werden. Die Verordnung legt außerdem bestimmte Kennzeichnungspflichten für Produkte und Angebote fest, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Die Verordnung trägt dazu bei, den Online-Handel transparenter und sicherer zu gestalten.
Die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit hat auch Auswirkungen auf den Online-Handel. Anbieter von Online-Marktplätzen und spezialisierte Fulfillment-Dienstleister, die im Auftrag von Online-Händlern Bestellungen abwickeln, müssen nun ebenfalls die Vorgaben der Verordnung beachten. Damit wird sichergestellt, dass auch im Online-Handel die gleichen Sicherheitsstandards gelten wie im stationären Handel. Verbraucher können somit beim Kauf über Online-Marktplätze auf sichere und geprüfte Produkte vertrauen.
Die neue Produktsicherheitsverordnung besagt, dass Verbraucherprodukte als auf dem Markt bereitgestellt gelten, sobald sie online zum Verkauf angeboten werden. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Pflichten aus der Verordnung bereits zu einem früheren Zeitpunkt greifen. Zusätzlich müssen Produkte und Angebote bestimmte Kennzeichnungspflichten erfüllen, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit ohne Umsetzung in nationales Recht unmittelbar in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber wird jedoch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) anpassen, um die Verordnung in das nationale Rechtssystem zu überführen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vorschriften der Verordnung in Deutschland rechtsverbindlich und effektiv umgesetzt werden können.
Vorteile der neuen Regelungen: erhöhte Verkehrssicherheit und Schutz von Fußgängern und Radfahrern
Die neuen Regelungen und Vorschriften, die ab 2024 in Kraft treten, bringen zahlreiche Vorteile mit sich, insbesondere im Bereich der Mobilität. Durch die verpflichtende Ausstattung von Fahrerassistenzsystemen wie dem Notbremsassistenten, dem Spurhalteassistenten, dem Rückfahrassistenten und dem Müdigkeitswarner wird die Verkehrssicherheit erhöht. Diese Systeme unterstützen den Fahrer bei der Vermeidung von Unfällen und tragen zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern bei. Zudem werden Lkw und Busse mit Abbiegeassistenten ausgestattet, um das Risiko von Unfällen mit diesen Verkehrsteilnehmern zu minimieren.
Aufgrund der Haushaltskrise entfallen die Prämien für den Kauf von Elektroautos. Dies bedeutet, dass Verbraucher ab 2024 keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten, um den Umstieg auf ein umweltfreundliches Fahrzeug zu erleichtern und den Kaufpreis zu reduzieren.
Im Zuge der Nachhaltigkeit müssen Unternehmen nun Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Diese Berichte sollen transparent über soziale und ökologische Aspekte ihrer Tätigkeit informieren. Dadurch wird die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards gefördert und Unternehmen werden dazu angehalten, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu minimieren. Zusätzlich wird das Lieferkettengesetz ausgeweitet, um sicherzustellen, dass auch entlang der Lieferkette soziale und ökologische Standards eingehalten werden.
Die Einführung eines einheitlichen Ladekabels für Elektrogeräte hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Nutzerfreundlichkeit. Durch die Verwendung eines einheitlichen Kabels wird weniger Elektroschrott produziert, da kein individuelles Kabel mehr für jedes Gerät benötigt wird. Dies reduziert den Ressourcenverbrauch und trägt zum Umweltschutz bei. Gleichzeitig wird die Nutzerfreundlichkeit erhöht, da Verbraucher nicht mehr verschiedene Kabel für unterschiedliche Geräte suchen und mit sich führen müssen. Die neue Produktsicherheitsverordnung im Bereich des Online-Handels stellt sicher, dass die angebotenen Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Dadurch wird die Kontrolle und Sicherheit für Verbraucher verbessert.
Die neuen Regulierungen und Vorschriften für das Jahr 2024 haben einen positiven Einfluss auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen. Durch die Verpflichtung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten werden Unternehmen dazu angehalten, Maßnahmen für einen besseren Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Aspekte ihrer Tätigkeit zu dokumentieren. Dies fördert eine bewusstere und verantwortungsvollere Unternehmensführung und trägt zu einer nachhaltigeren Wirtschaft bei. Verbraucher können somit Unternehmen unterstützen, die sich für Nachhaltigkeit engagieren.
Die praktische Umsetzung der neuen Maßnahmen wird zeigen, ob sie die gewünschten Ergebnisse erzielen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme auf die Verkehrssicherheit auswirken und ob die Abbiegeassistenten tatsächlich dazu beitragen, Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden. Die einheitliche Kennzeichnung von Winter- und Ganzjahresreifen sowie der Führerscheinumtausch sollen zu mehr Sicherheit und Klarheit führen, aber ihre tatsächliche Wirkung wird erst in der Praxis deutlich.