Parkplatzüberwachung: Kunden ärgern sich über hohe Kosten

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Nachdem der ADAC Nordrhein zur privaten Parkraumbewirtschaftung von Supermarkt-Parkplätzen aufgerufen hat, haben sich 2019 viele Mitglieder über die schlechte Lesbarkeit der Parkbedingungen, die Abzocke von treuen Kunden und die fehlende Kulanz beschwert. Aufgrund des hohen Parkdrucks in Großstädten und in der Nähe von Bahnhöfen und Einkaufszentren lassen auch in NRW immer mehr Supermarktketten ihre Kundenparkplätze überwachen und verhängen bei Verstößen gegen die Parkordnung Vertragsstrafen.

Parkraumüberwachung: Kostensteigerung durch Zusatzgebühren

Die Mitglieder des ADAC Nordrhein haben mehrere Probleme im Zusammenhang mit den Parkbedingungen auf Supermarkt-Parkplätzen angesprochen. Ein Problem betrifft die zusätzlichen Kosten, die neben der Vertragsstrafe erhoben werden können. Hierbei handelt es sich um Bearbeitungs- und Mahngebühren sowie Inkassokosten, die den Gesamtbetrag auf über 100 Euro ansteigen lassen können. Die ADAC Juristin erklärt jedoch, dass diese Kosten nur bei Verzug gezahlt werden müssen, also wenn der Zahlschein nicht fristgerecht beglichen wird. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Kosten von einem Anwalt überprüfen zu lassen, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Eine große Anzahl von Zuschriften unserer Mitglieder bezieht sich auf die Parkplätze von ALDI und der REWE Group. Diese Parkplätze werden häufig von den Unternehmen Park & Control PAC GmbH, fair parken GmbH oder PRS Parkraum Service GmbH verwaltet. Die Vertragsstrafen belaufen sich in der Regel auf 25 bis 30 Euro, wobei PRS Parkraum Service GmbH mit 15 Euro die niedrigste Gebühr berechnet. Viele Mitglieder haben aus Angst vor höheren Kosten und gerichtlichen Auseinandersetzungen gezahlt, planen jedoch, ihre Einkäufe zukünftig woanders zu erledigen.

Der ADAC Nordrhein setzt sich dafür ein, dass Supermarktketten und Parkraumbewirtschafter ihren Kunden gegenüber mehr Kulanz zeigen. Kunden, die beispielsweise nur vergessen haben, ihre Parkscheibe auszulegen, sollten die Vertragsstrafe erlassen bekommen, wenn sie ihren Kassenbon vorlegen können. Um eine Annullierung oder zumindest eine Reduzierung des Betrags zu erreichen, empfiehlt die Verbraucherschützerin den Kunden, sich umgehend beim Filialleiter zu beschweren und ihren Einkauf nachzuweisen.

Nur zwei der vier angeschriebenen Parkraumbewirtschafter reagierten auf die Anfrage des ADAC Nordrhein. Die fair parken GmbH und ParkRaum-Management PRM GmbH versicherten, dass sie bei vergessener Parkscheibe kulant mit Kunden umgehen würden, sofern der Kassenzettel als Nachweis vorgelegt wird. Die Erfahrungsberichte der ADAC Mitglieder bestätigten jedoch nur selten, dass diese Zusage auch tatsächlich umgesetzt wird. In einigen Fällen wurden Forderungen erst nachträglich fallen gelassen, wenn der Kassenbon vorgelegt wurde. Park & Control PAC GmbH und PRS Parkraum Service GmbH verweigerten jedoch jegliche Stellungnahme.

Im Rahmen einer Anfrage des ADAC Nordrhein haben die Supermärkte LIDL, REWE, ALDI, EDEKA und PENNY versichert, dass sie eine kundenorientierte Lösung anstreben. LIDL nutzt Bodensensoren, um die Parkdauer auf rund der Hälfte seiner Parkplätze zu überwachen.

Die Maßnahme, bei der Supermärkte die Parkdauer auf ihren Parkplätzen mithilfe von Bodensensoren überwachen, wird von Rechtsexpertin Hübner begrüßt. Sie unterstreicht jedoch die Notwendigkeit einer einwandfreien Funktion der Sensorik, um im Zweifelsfall ein Fehlverhalten nachweisen zu können. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass einige Supermärkte nur Mieter in einem Gewerbepark mit mehreren Einzelhandelsgeschäften sind, was ihre Einflussmöglichkeiten auf den Parkraumbewirtschafter einschränkt.

Der ADAC Nordrhein hat von Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern verschiedene Maßnahmen gefordert, um die Situation zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Höhe der Vertragsstrafen, die auf maximal 20 Euro begrenzt werden sollten. Dadurch soll sich die Höhe der Strafen an der Untergrenze des Bußgeldes für einen einfachen Parkverstoß orientieren. Zusätzlich sollte der Begriff „Vertragsstrafe“ auf der Beschilderung besonders hervorgehoben werden, um Kunden von Anfang an über die möglichen Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren.

Ergänzend zu den genannten Maßnahmen wird empfohlen, von der Erhebung einer Vertragsstrafe abzusehen, wenn ein offensichtlicher Kunde des Supermarktes lediglich vergessen hat, eine Parkscheibe auszulegen. Dies ist eine kundenorientierte Lösung, um unnötige Kosten zu vermeiden und den Kunden entgegenzukommen. Außerdem wird empfohlen, kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern nach dem Einkauf großzügig zu tolerieren, da dies sowohl ökologisch sinnvoll als auch kundenfreundlich ist.

Der ADAC Nordrhein gibt Verbrauchern Ratschläge, um Forderungen zu vermeiden. Es wird empfohlen, beim Betreten des Parkplatzes auf Hinweisschilder zu achten und die Regeln zur Nutzung und Begrenzung der Parkzeit zu beachten. Es ist wichtig, eine gut sichtbare Parkscheibe im Fahrzeug anzubringen und den Kassenbon nach dem Einkauf aufzubewahren, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass man Kunde des Geschäfts war.

Im Falle des Auffindens einer Vertragsstrafe an der Windschutzscheibe empfiehlt es sich, sofort den Marktleiter des Supermarktes oder den beauftragten Parkraumbewirtschafter zu kontaktieren, um eine Beschwerde einzulegen. Falls eine Forderung vorliegt, die als überhöht erscheint, rät der ADAC Nordrhein, sich rechtlich beraten zu lassen oder einen Rechtsanwalt mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung zu beauftragen, um unberechtigte Forderungen erfolgreich abzuwehren.

Forderung nach Datenschutz bei Parkzeitüberwachung

Der ADAC Nordrhein fordert von Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern eine kundenfreundlichere Gestaltung der Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen. Eine transparente Beschilderung und der Verzicht auf Vertragsstrafen bei vergessener Parkscheibe sind wichtige Maßnahmen, um den Kunden entgegenzukommen. Zudem sollten kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern toleriert werden, um eine ökologisch sinnvollere Nutzung der Parkplätze zu ermöglichen.

Eine verantwortungsvolle Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der elektronischen Überwachung der Parkzeit wird gefordert. Zudem wird die Möglichkeit, den Parkplatz über eine Smartphone-App mit anderen zu teilen, als effiziente Nutzung des freien Parkraums begrüßt. Durch diese Maßnahmen können die Probleme mit Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen gelöst und die Zufriedenheit der Kunden gesteigert werden.

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