Dringender Handlungsbedarf: Gerichtsurteil bekräftigt Notwendigkeit von „Radentscheid Bayern“ und StVG-Reform!

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Mit großer Sorge reagiert der Fahrradclub ADFC auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, den „Radentscheid Bayern“ als unzulässig einzustufen. Die erfolgreiche Volksinitiative, die sich für ein wirkungsvolles bayerisches Radgesetz einsetzte, hatte maßgeblichen Einfluss auf den Ausbau von Radwegen im Freistaat. Nun befürchtet der ADFC eine erhebliche Verlangsamung dieses wichtigen Vorhabens.

Kritik an Entscheidung des Verfassungsgerichts nimmt zu

In Bezug auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs äußerte sich die Bundesvorsitzende des ADFC, Rebecca Peters, enttäuscht und frustriert. Sie wies darauf hin, dass über 100.000 Menschen in Bayern das Radgesetz unterstützten, um sicherere und komfortablere Radwege zu schaffen. Peters betonte, dass das Gericht die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger aufgrund bundesrechtlicher Bestimmungen zunichte gemacht habe. Sie richtete eine direkte Frage an Bundesverkehrsminister Wissing und stellte fest, dass das derzeitige Straßenverkehrsgesetz die Umgestaltung der Straßen behindere und somit den Ausbau des Fahrradverkehrs erschwere.

„Radentscheid Bayern“: Hintergrundinformationen zur Initiative für ein wirksames Radgesetz

Schon seit dem Jahr 2017 fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bayern vehement ein spezifisches Radgesetz, das klare Vorgaben für die Zuständigkeiten, Verfahren und Standards im Zusammenhang mit Fahrradinfrastruktur etabliert. Der Hauptantrieb für diese Forderung liegt darin, die zeitaufwendigen Diskussionen über Radwege und Fahrradinfrastruktur zu beenden und stattdessen einen schnellen und effizienten Planungs- und Bauprozess zu ermöglichen. Zusammen mit anderen Organisationen hat der ADFC die Initiative „Radentscheid“ ins Leben gerufen, welche im Herbst 2022 erstaunliche Unterstützung von mehr als 100.000 Menschen erfuhr, obwohl lediglich 25.000 Unterschriften erforderlich waren. Zuvor hatte die CSU ein solches Gesetz als unnötige Bürokratie abgelehnt und argumentiert, dass dies in die Autonomie der Kommunen eingreife. Angesichts des Erfolgs des „Radentscheids“ hat die CSU nun gemeinsam mit den Freien Wählern einen eigenen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der jedoch nach Einschätzung des ADFC Bayern deutlich unzureichend ist. Das Bündnis plant, an der Überarbeitung des Gesetzes aktiv mitzuwirken, betont jedoch gleichzeitig, dass eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes unerlässlich ist.

„ADFC fordert mehr Investitionen in Fahrradinfrastruktur“

Als größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) beeindruckende über 230.000 Mitglieder. Der ADFC ist eine kompetente Anlaufstelle, die umfassende Beratung zu verschiedenen Themen rund um das Fahrrad bietet, wie beispielsweise Rechtsfragen, technische Aspekte und touristische Informationen. Zudem engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene politisch für eine konsequente Förderung des Radverkehrs.

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