Es tut mir wirklich leid. Ich bin gerade in Eile und habe nicht aufgepasst. Ich verspreche, beim nächsten Mal besser aufzupassen. Ich bin mir bewusst, dass mein Fehler hätte vermieden werden können und ich gedenke auch, ihn nicht zu wiederholen. Bitte seien Sie großzügig und vergessen Sie dieses Missgeschick. Mir ist bewusst, dass meine Fahrweise unverantwortlich ist und ich werde mein Bestes tun, um das nicht nochmal zu machen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Unter diesen Umständen liegt ein Rotlichtverstoß vor und unter diesen nicht
Bei einem Verstoß der gesetzlichen Vorschriften des § 37 der Straßenverkehrsordnung durch ein bewusstes oder unbeabsichtigtes Überfahren einer roten Ampel kommt es auf die Dauer des Rotlichts nicht an, ob die Haltelinie überquert wird oder nicht, sondern darauf, ob der Fahrer in den abgeschirmten Bereich einer Ampel einfährt.
Ein Rotlichtverstoß wird in einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
- Der einfache Rotlichtverstoß wird definiert durch eine rote Ampel mit einer lichtauslösenden Rotphase bis zu 1 Sekunde Dauer.
- Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist als ein Verstoß gegen die StVO zu werten, wenn die Lichtauslösende Rotphase länger als 1 Sekunde andauert.
Wer nur die rote Haltelinie überfährt, aber vor dem geschützten Bereich stoppt, begeht nicht eine Rotlicht- sondern einen Haltelinienverstoß. Wer keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird nicht so hart, wie beim Überfahren einer roten Ampel, bestraft: Es droht nur ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
Nicht immer wird das Überfahren einer roten Ampel laut Verkehrsrecht als Verkehrsdelikt deklariert aber es es gibt Ausnahmen.
In diesen Fällen ist die Missachtung der Rotphase:
- Im Falle einer defekten Ampelstelle ist es nicht strafbar, über die Kreuzung oder den Straßenübergang zu fahren. Um aber sicherzustellen, dass man dem Vorwurf des Rotlichtverstoßes entgeht, sollte man mindestens 5 Minuten oder 2 Ampelschaltungen abwarten, bevor man die betreffenden Bereiche passiert. Gleichzeitig muss stets die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden.
- Bei einer roten Ampel können Sie rechts abbiegen, wenn neben dem Rotlicht ein Grünpfeil aufgebracht ist. Dazu müssen Sie jedoch an der Haltelinie anhalten und sicherstellen, dass Ihr Manöver keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bitte halten Sie sich bei einem Grünpfeil nicht an der Haltelinie auf, andernfalls drohen Geldstrafen bis zu 150 Euro und 1 Punkt in Flensburg an.
- Wenn Sie ein Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug im Einsatz hinter sich sehen, dürfen Sie eine rote Ampel überfahren, solange der Verkehr es zulässt, um den Weg freizumachen. Wenn nicht, fahren Sie so weit rechts neben die Lichtzeichenanlage, dass das Einsatzfahrzeug vorbeifahren kann.
Wann löst der Rotblitzer aus?
Der Rotblitzer wird ausgelöst, wenn ein Fahrzeug bei Rot über die entsprechenden Ampeln fährt und mehrere Induktionsschleifen überfahren werden. Der durch die Induktion entstehende Strom übertrifft dann einen bestimmten Wert und aktiviert so den Rotblitzer. Dadurch kann nachgewiesen werden, ob ein Haltelinienverstoß begangen wurde oder eine rote Ampel überfahren wurde.
Sooft blitzt es einer roten Ampel
Bei einer roten Ampel wird zweimal geblitzt: einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal beim Einfahren in den Schutzbereich. Das Überfahren der Haltelinie gilt dabei als Rotlichtverstoß. Mit den beiden Blitzerfotos kann überprüft werden, wie schnell das Fahrzeug unterwegs war, sowie ob das Rotlichtabsolvieren aus Absicht oder durch einen Stau bedingt geschah.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich bei Rot über eine Ampel fahre?
Wenn man bei Rot über die Ampel fährt, können empfindliche Strafen und Sanktionen folgen. Diese variieren abhängig vom Ausmaß des Rotlichverstoßes, ob man als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger über die Ampel gegangen ist sowie ob man einen Unfall oder eine Verkehrsgefährdung verursacht hat. Meist kommt ein Verwarnungsgeld oder eine Busse, ein Eintrag ins Fahreignungsregister oder auch ein Punkt in Flensburg auf den Verkehrsteilnehmer zu.
Bei besonders schweren Fällen kann ein Rotlichtverstoß auch eine Straftat darstellen, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet wird. Im Internet finden sich verschiedenste Bußgeldtabellen, die Auskunft geben, welche Strafe man zu erwarten hat, wenn man bei Rot durch die Kreuzung fährt.
Wichtigste Regeln für Autofahrer beim Grünpfeil an der Ampel
Der STVA weist darauf hin, dass ein Überfahren einer roten Ampel trotz Vorhandenseins eines Grünpfeils zu Bußgeldern von 70 bis 150 Euro führen kann. Dabei ist es nicht allen Autofahrern bewusst, dass in diesem Fall eine besondere Regel-Falle besteht.
Grünpfeile dürfen laut der StVO nur dann angebracht werden, wenn „eine ausreichende Sicht auf querende Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer besteht, der Gegenverkehr zum Linksabbiegen ein eigenes Signal hat (grün leuchtendes Pfeilsignal), mehrere markierte Fahrstreifen für Rechtsabbieger vorhanden sind, der Rechtsabbieger Gleise des Schienenverkehrs befahren oder kreuzen muss, starker Fuß- und Radverkehr gekreuzt wird oder die Ampelanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient.“ Autofahrer, die sich nicht an diese Regeln halten, riskieren ein verkehrsrechtliches Bußgeld.
Wenn eine bestehende Ampel ein Grünpfeilsignal aufweist und alle Kriterien erfüllen, dann darf der Autofahrer nach dem völligen Anhalten beim Rotlicht rechts abbiegen, sofern die Durchfahrt für Gegenverkehr frei ist und kein Radfahrer, Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten. Meist unterliegen Mitglieder des Straßenverkehrs einem Bußgeld von bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg, wenn sie die Bestimmungen nicht beachten. Für alle, die lieber auf eine grüne Ampel warten möchten, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit geduldig zu bleiben.
Bitte prüfen Sie die Beweise für den Rotlichtverstoß.
Um zu beweisen, dass ein Rotlichtverstoß begangen wurde, können Zeitmessungen mittels Rotblitzer oder Zeugenaussagen von Polizisten oder Mitarbeitern des Ordnungsamtes herangezogen werden. Allerdings können diese Aussagen ungenau sein und sich der Rotlichtverstoß somit anfechten lassen. An manchen Ampeln blitzt der Blitzer dabei nur einmal bei Rot, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass der Kreuzungsbereich überquert wurde.
Auch Entfernungsangaben, die auf subjektiven Beobachtungen beruhen, sind nicht immer eindeutig und können zu einem Freispruch des Betroffenen führen, wenn sie nicht ausreichend nachgewiesen werden können. Um sicher zu stellen, dass der Rotlichtverstoß nachgewiesen wurde und die Beweispflicht erfüllt wurde, ist es ratsam, Einsicht in die Akte der Bußgeldbehörde zu nehmen und schriftlich prüfen zu lassen, ob Fehler gemacht wurden.
Wann ist der Verstoß an der roten Ampel verjährt?
Haben Sie am 14. August eine Verkehrsinfraktion begangen, würde diese nach 3 Monaten verjähren, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums keinen Bußgeldbescheid erhalten. Genauer gesagt, endet die Verjährungsfrist am 13. November, sodass die Behörde bis zu diesem Tag bei Ihnen Meldung machen müsste, wenn ein Bußgeld oder ein Fahrverbot verhängt werden soll.
Unter welchen Umständen lohnt sich ein Widerspruch gegen eine Rotlichtübertretung?
Es kann sinnvoll sein, den Bußgeldbescheid hinsichtlich eventueller Fehler zu überprüfen, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine rote Ampel überfahren zu haben. Dadurch kann der Bescheid angefochten und die Bußgeldzahlung möglicherweise abgewendet werden.
- Es ist besonders wichtig, auf die korrekte Eichung der Messgeräte zu achten, um eventuell fehlerhafte Messergebnisse zu vermeiden. Ist ein Messgerät nicht richtig geeicht, kann dies zu einer fehlerhaften Messung führen und die Bußgeldbehörde muss das Verfahren entsprechend einstellen.
- Sollte der Rotlichtverstoß von einem Polizeibeamten beobachtet worden sein, kann es nützlich sein, die Schulungsnachweise der Beamten einzusehen. Diese müssen nämlich eine gültige Schulung vorweisen können, um korrekte Rotlichtverstöße dokumentieren zu können.
- Die Bußgeldbehörde muss konkrete Hinweise liefern, die belegen, dass Sie der Fahrer des Wagens am Tatzeitpunkt waren. Sollte kein ausreichender Tatverdacht bestehen, wird die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren einstellen.
Ein Blitzerfoto gilt als fehlerhaft, wenn die darauf enthaltenen Informationen und Bilder nicht hinreichend klar sind, um eine sichere Identifizierung des Fahrers zu ermöglichen. Dazu zählen ein unscharfes Grundbild, eine Verdeckung des Gesichts des Fahrers oder eine schlechte Beleuchtung, die es unmöglich macht, die biometrischen Kriterien zu erfüllen und so einen eindeutigen Besitz bzw. die Fahrerlaubnis nachzuweisen. Wird kein ausreichender Tatverdacht bewiesen, wird die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren einstellen.
- Es besteht die Möglichkeit, dass bei der Ermittlung eines Rotlichtverstoßes Fehler gemacht werden, insbesondere wenn dies nicht durch eine Rotlichtblitzanlage, sondern durch die Beobachtung eines Polizeibeamten erfolgt. Nur durch eine exakte Messung der verstrichenen Zeit kann belegt werden, dass die Ampel mehr als eine Sekunde auf Rot stand. Dadurch kann ein einfacher Rotlichtverstoß nachgewiesen werden, womit u.U. ein Fahrverbot vermieden werden kann.
- Es lässt sich nachweisen, dass die Gelbphase aufgrund ihrer zu kurzen Dauer unwiderruflich zu einer unbeabsichtigten Überfahrung der roten Ampel geführt hat. Dadurch können Sie belegen, dass es angesichts dieser Umstände unvermeidlich war, die rote Ampel zu überfahren. Innerorts muss die Gelbphase bei erlaubter Geschwindigkeit zwischen 3 und 5 Sekunden andauern, damit das Fahrzeug rechtzeitig abbremsen kann.
- In den folgenden Fällen bestehen gute Chancen, gegen ein ausgesprochenes Fahrverbot erfolgreich Einspruch einzulegen: Berufsfahrer oder Mitarbeiter im Außendienst, deren Job durch ein Fahrverbot gefährdet wird, die keine Möglichkeit haben, den Arbeitsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, die Angehörige pflegen oder regelmäßige Arztbesuche machen müssen, die nur mit dem eigenen Auto ermöglicht werden.
- Ein Führerscheinverzicht einreichen und Alternativstrafen in Erwägung ziehen
- Gutachten bei einem anerkannten Verkehrspsychologen einholen und ggf. Zusatzqualifikationen (z.B. Fahreignungsseminare) erwerben
- Verkehrsregeln strikter einhalten
- Gegenbuße zahlen
- Erteilung einer Strafzahlung mit Ratenzahlung vereinbaren
- Verbot sich an einer Verkehrssicherheitskampagne zu beteiligen.
Was kann ein Anwalt in Bezug auf einen Rotlichtverstoß für einen tun?
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid wegen Fahrens bei Rot erhalten haben, könnte es sich lohnen, Einspruch gegen den Rotlichtverstoß einzulegen. Insbesondere bei qualifizierten Vergehen, die Gefährdung anderer Personen oder Sachbeschädigungen nach sich ziehen, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zur Beratung kontaktieren.
Ein Anwalt hilft Ihnen, den Bußgeldbescheid nach Fehlern zu prüfen, entlastende Beweise zu sammeln, um etwaige Fahrverbote, Eintragungen in Flensburg oder das Bußgeld abzuwenden oder zu reduzieren, und kann vor Gericht plausible Gründe für eine erfolgreiche Anfechtung des Rotlichtverstoßes vorbringen. Er kann zudem belegen, dass ein Augenblicksversagen Ihrerseits vorlag oder dass Sie möglicherweise aufgrund blendender Sonne die Ampelfarbe nicht erkannt haben.
Fehler beim Grünpfeil an der Ampel: Diese Strafen drohen
Autofahrer, die gegen das Grünpfeil-Reglement an einer Ampel verstoßen, unterliegen entsprechenden Bußgeldern: 70 Euro und einen Punkt für nicht angehalten, bevor das Auto rechts abgebogen wird; 100 Euro und einen Punkt, wenn der Verkehr der vorgeschriebenen Richtung gefährdet wird; 100 Euro und ebenfalls ein Punkt, wenn Fußgänger oder Fahrradfahrer auf der freigegebenen Fahrbahn von dem Abbiegen behindert oder gefährdet werden; 15 Euro, falls nicht der vom Grünpfeil vorgegebene Weg eingeschlagen wird; 120 Euro und einen Punkt, wenn es beim Abbiegen zu einem Unfall kommt; und 180 Euro plus ein Punkt, wenn Fußgänger- oder Fahrradverkehr durch den Unfall betroffen sind.
Vergehen | Punkte in Flensburg | Höhe des Bußgeldes | Fahrverbot |
Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als 1 Sekunde Rot) | 1 | 90 € | Nein |
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 2 | 200 € | 1 Monat |
Mit Sachbeschädigung | 2 | 240 € | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sekunde Rot) | 2 | 200 € | 1 Monat |
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 2 | 320 € | 1 Monat |
Mit Sachbeschädigung | 2 | 360 € | 1 Monat |
Wie lassen sich Bußgeld & Fahrverbot verhindern?
Sofern man einen Bußgeldbescheid erhalten hat, ist es wichtig, sich zu überlegen, ob man selbst vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt und den Rotlichtverstoß begangen hat.
Wenn dies der Fall ist, können folgende Maßnahmen getroffen werden: