ARAG-Rechtsschutzversicherung verpflichtet: Klage gegen Audi wegen Dieselaffäre finanziell unterstützen

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Im Zuge der EuGH-Entscheidung zum Diesel-Abgasskandal ergibt sich eine neue Rechtsprechung, die auch die Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer betrifft. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 5. Mai 2023 festgestellt, dass die ARAG-Versicherung die Kosten für die zweite Instanz einer Diesel-Klage gegen Audi übernehmen muss. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass die EuGH-Entscheidung weitreichende Folgen hat und auch die Haftung von Rechtsschutzversicherern beeinflusst.

Urteil des LG Düsseldorf: Erfolg in Aussicht

In Bezug auf den Diesel-Abgasskandal (Az.: 9a O 122/22) stellte das Gericht fest, dass im Gegensatz zur ARAG ausreichende Erfolgsaussichten für die Klage bestehen. Diese Feststellung basierte auf dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf den Diesel-Abgasskandal. Am 21. März 2023 entschied der EuGH, dass bereits fahrlässiges Verhalten der Hersteller im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Darüber hinaus erklärte der EuGH die Verwendung von Thermofenstern zur Manipulation der Abgasreinigung als rechtswidrig. Das Gericht begründete die Annahme von Erfolgsaussichten für das Klageverfahren mit dieser EuGH-Entscheidung.

Neue EuGH-Rechtsprechung begünstigt Diesel-Klagen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch in jüngsten Urteilen neue rechtliche Maßstäbe gesetzt und den Verbraucherschutz gestärkt. Dies könnte dazu geführt haben, dass die Rechtsschutzversicherer ihre Einschätzung über die Erfolgsaussichten von Diesel-Klagen revidieren mussten.

Nachdem ein Verbraucher im Dezember 2015 einen gebrauchten Audi A6 mit dem Motor EA896 für 36.350 Euro erworben hatte, versuchte er im Jahr 2019 vor dem Landgericht Bonn Schadensersatzansprüche gegen Audi geltend zu machen. Er behauptete, dass der PKW mit unzulässigen Abschalteinrichtungen, darunter ein „Thermofenster“, ausgestattet war, und dass dies zu einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung führte. Das Gericht entschied jedoch im Jahr 2021, dass die Klage unbegründet war.

Die ARAG-Rechtsschutzversicherung verweigerte im Mai 2021 die Deckungszusage für die Berufung aufgrund der Einschätzung, dass die Erfolgsaussichten nicht ausreichend seien. Die Versicherung begründete ihre Ablehnung damit, dass sie keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Berufung sah. Obwohl der Verbraucher einen sogenannten Stichentscheid beantragte, um die Erfolgsaussichten objektiv bewerten zu lassen, lehnte die ARAG dies ab. Infolgedessen entschied sich der Verbraucher, eine Deckungsklage gegen die Versicherung einzureichen.

Das LG Düsseldorf hat eine abweichende Auffassung zur Sachlage vertreten. Es hat entschieden, dass der Rechtsschutzfall vorliegt und die Versicherung den Kläger schützen muss. Darüber hinaus hat das Gericht die Erfolgsaussichten für die Klage positiv eingeschätzt. In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass der Kläger behauptet hat, das Fahrzeug sei mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet, wie einem Thermofenster und einer Lenkwinkelerkennung. Diese Abschalteinrichtungen bewirken, dass die Abgasreinigung im Prüfbetrieb einen niedrigeren Stickstoffausstoß aufweist. Das Gericht bezieht sich auf die Entscheidung des EuGH vom 21.03.2023, in der Thermofenster als illegale Abschalteinrichtungen eingestuft wurden und den Verbrauchern daher Schadensersatzansprüche zustehen.

Berufungsoption besteht: Urteil noch nicht rechtskräftig

Wenn Sie Probleme mit Deckungszusagen Ihrer Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie den kostenlosen Online-Check der renommierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch nehmen. Die aktuellen Entwicklungen im Abgasskandal haben die Erfolgsaussichten der Verbraucher deutlich verbessert, wenn es um Schadensersatz geht. Die Kanzlei ist der Meinung, dass die Rechtsschutzversicherer die Kosten für Diesel-Klagen übernehmen sollten. Mit ihrer umfassenden Unterstützung zählt Dr. Stoll & Sauer zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal und steht Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite.

Positive Wende im Diesel-Abgasskandal: Verbraucherfreundliche Fortschritte

Die steigenden Erfolgsaussichten haben auch Auswirkungen auf die Rechtsschutzversicherer, die nun verstärkt in die Pflicht genommen werden, die Deckung für Dieselverfahren zu übernehmen. Diese Entwicklung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Verbraucher Zugang zu einer angemessenen rechtlichen Vertretung haben und nicht finanziell benachteiligt werden, wenn sie gegen Autohersteller vorgehen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 hat zu einer grundlegenden Veränderung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher im Diesel-Abgasskandal geführt. Während der Bundesgerichtshof bisher hohe Hürden wie den Nachweis von Sittenwidrigkeit und Vorsatz für Schadensersatzansprüche aufgestellt hat, hat der EuGH entschieden, dass fahrlässiges Handeln ausreicht. Diese Entscheidung vereinfacht den Prozess für Verbraucher erheblich, da der Nachweis von Fahrlässigkeit in der Regel weniger aufwendig ist als der von Vorsatz. Somit können Verbraucher nun leichter gegen betroffene Unternehmen vorgehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8. Mai 2023 versucht, seine Position zu überdenken und eine verbraucherfreundlichere Rechtsprechung in Bezug auf Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen einzuführen. Verbraucher, deren Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen sind, könnten nun den erlittenen Wertverlust erstattet bekommen, während sie ihr Fahrzeug behalten dürfen. Obwohl noch viele Einzelheiten geklärt werden müssen, ist die allgemeine Richtung klar: Es wird eine neue Form von Schadensersatz geben, die den Verbrauchern den Zugang zu ihrem Recht erleichtert. Dies könnte zu einer erhöhten Anzahl von Klagen führen, wobei die Versicherer für die Deckung der Klagen verantwortlich sein werden.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, das das Software-Update für den VW-Skandalmotor EA189 für illegal erklärte, bestätigte die Bedeutung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thermofenster. Der EuGH hatte bereits in mehreren Urteilen festgestellt, dass das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung anzusehen sei, da es die Abgasreinigung manipulierte und somit gegen geltende Umweltvorschriften verstieß.

Laut dem Verwaltungsgericht Schleswig hat die Zulassungsbehörde die Pflicht sicherzustellen, dass die betroffenen Fahrzeuge wieder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies beinhaltet die Möglichkeit der Stilllegung oder des Entzugs der Typgenehmigung. Um ihre Interessen zu schützen, sollten Verbraucher umgehend eine Klage gegen den Fahrzeughersteller ihres Diesel-Fahrzeugs einreichen. Die Dringlichkeit dieser Maßnahme ergibt sich aus der Tatsache, dass nahezu alle betroffenen Modelle mit Thermofenstern ausgestattet sind.

Die Veröffentlichung der Bosch-Papiere durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeigt deutlich, dass Automobilhersteller bewusst Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die Abgasvorschriften zu umgehen. Diese Praxis wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Fahrzeugen und der Integrität der Automobilindustrie auf.

Im Zuge des Diesel-Abgasskandals stehen Verbraucher vor erheblichen finanziellen Einbußen. Die Risiken umfassen potenzielle Fahrverbote, die Stilllegung von Fahrzeugen und den Verlust an Wert. Um ihre Interessen zu schützen, wird den Betroffenen dringend empfohlen, individuelle Klagen einzureichen, da die Erfolgsaussichten gemäß aktueller Rechtsprechung äußerst vielversprechend sind. Durch einen kostenfreien Online-Check kann der beste Weg aus dem Dieselskandal ermittelt werden, indem die spezifischen Fälle der Verbraucher geprüft werden, um eine erste Bewertung vorzunehmen. Erst dann werden gemeinsame Schritte gegen den Autohersteller unternommen. Sollten die Rechtsschutzversicherungen die Deckung verweigern, wird die Kanzlei Klagen auf Deckungseintritt einreichen, um die Rechte der Verbraucher zu wahren.

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