Baden-Württemberg plant im Jahr 2023 den Beginn von etwa 250 neuen Erhaltungsmaßnahmen im Bundes- und Landesstraßennetz, wobei der Fokus hauptsächlich auf der Instandhaltung von Fahrbahnen, Brücken, Stützwänden, Radwegen und Böschungen liegt. Insgesamt werden mehr als 400 Millionen Euro vom Land für bestehende und neue Erhaltungsmaßnahmen investiert.
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Bundesmittel werden gezielt und effektiv für die Sanierung von Straßen und Brücken eingesetzt
In Bezug auf das Sanierungsprogramm 2023 für den Straßenbau in Baden-Württemberg äußerte sich Verkehrsminister Winfried Hermann und betonte, dass umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung von Straßen und Brücken durchgeführt werden. Ziel ist es, die Mittel des Bundes in diesem Jahr erneut effizient und gezielt einzusetzen, um eine intakte und zukunftsfähige Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Es bleibt weiterhin die Devise, dass die Erhaltung bestehender Infrastrukturen Vorrang hat gegenüber Umbau, Ausbau und Neubau.
Umfangreiche Bauvorhaben: 250 Projekte auf Bundes- und Landesstraßen
Um das Straßennetz in Baden-Württemberg auf dem neuesten Stand zu halten, werden im Jahr 2023 zahlreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Insgesamt werden rund 200 Kilometer im Bundesstraßennetz und etwa 220 Kilometer im Landesstraßennetz erneuert. Zusätzlich werden auch fast 30 Kilometer Radwege repariert, die in der Verantwortung des Bundes oder des Landes liegen.
Der Minister betonte die Wirksamkeit des prioritären Vorgehens bei der Beseitigung von Defiziten in der Straßeninfrastruktur. Er betonte die Notwendigkeit, den Weg der Sanierung konsequent fortzusetzen, insbesondere aufgrund des hohen Alters der Brücken. In den kommenden Jahren werden verstärkte Anstrengungen erforderlich sein, um die Brücken zu sanieren. Bereits heute werden deutlich mehr Mittel für die Sanierung aufgewendet als vor zwölf Jahren, und in Zukunft wird noch mehr Geld für die anfallenden Brückensanierungen benötigt werden.
Baden-Württemberg erhält im Jahr 2023 eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 236 Millionen Euro vom Bund für die Instandhaltung der Bundesstraßen, während das Land selbst etwa 165 Millionen Euro für den Erhalt der Landesstraßen bereitstellt.
Auswirkungen des Sanierungsprogramms 2022 im Rückblick
Die Bundesstraßen erhielten im Jahr 2022 eine erhebliche Investitionssumme von insgesamt 237 Millionen Euro für Erhaltungsmaßnahmen. Durch diese Finanzierung konnten mehr als 70 Bauwerke, insbesondere Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwände, sowie rund 320 Kilometer Fahrbahnen saniert werden.
Herausforderungen bei der Entwicklung des Bundes- und Landestraßennetzes
In Baden-Württemberg hat sich der Zustand des Bundes- und Landesstraßennetzes in den letzten zehn Jahren trotz des 2011 eingeführten Paradigmenwechsels, bei dem der Fokus auf „Erhaltung vor Um-, Aus- und Neubau“ gelegt wurde, größtenteils stabil gehalten. Die Hauptursache für das Fehlen von Verbesserungen liegt darin, dass ein beträchtlicher Teil der Straßen und Brücken in den 1970er Jahren gebaut wurde. Diese Brücken sind nun etwa 50 Jahre alt und erfordern umfassende Maßnahmen zur Erhaltung und teilweise auch zum Neubau, um ihre Substanz und Tragfähigkeit zu gewährleisten. Dies führt zu einer Phase, in der große Investitionen in die Sanierung getätigt werden müssen, anstelle von neuen Bauvorhaben, wie von Winfried Hermann erklärt wurde.
In Bezug auf den Ersatz von Brücken geht die Straßenbauverwaltung des Landes neue Wege. Sie beabsichtigt, externe Planungsbüros noch umfassender als zuvor mit der Planung von Ersatzneubauprojekten für Brücken zu beauftragen. Aktuell findet eine Sammelausschreibung für insgesamt 29 Brückenersatzneubauten statt. Ziel ist es, auf dieser Grundlage perspektivisch eine größere Anzahl von Brückenerhaltungsmaßnahmen umzusetzen.
Modernisierung und Instandhaltung von Gemeindebrücken
Es besteht eine staatliche Förderung für die Modernisierung von Brückenbauwerken entlang von Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen. Die Landkreise und Gemeinden können finanzielle Unterstützung erhalten, um Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit oder zur signifikanten Verbesserung dieser Brücken umzusetzen. Dies umfasst sowohl die Ertüchtigung und zeitgleiche Instandsetzung als auch den Ersatzneubau von Brücken und den Bau temporärer Behelfsbrücken.